Abschlüsse

Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Für maximal 3x Note 5 oder 6 – Ausgleich mit mindestens je einer Note 3, falls die Fächer Deutsch oder Mathematik davon betroffen sind, sonst 5x Note 5 oder 6 – Ausgleich mit mindestens je Note 3 in einem anderen Fach

(§ 55 Abs. 1 VO Bildungsgänge)

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 9: (Voraussetzung zum Erwerb des Realschulabschlusses)

  1. Teilnahme an der schriftlichen Englischprüfung
  2. Durchschnitt der Gesamtleistung mindestens 3,0

Falls mit der Englischprüfung die Gesamtnote 3,0 nicht erreicht wird (§ 54 Abs. 3 VO Bildungsgänge), ist nur der Hauptschulabschluss möglich.

 

Mittlerer Abschluss nach Klasse 10:

Bei einer Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch ist ein Ausgleich möglich mit:

a)    1x 2 in einem Hauptfach

b)    2x Note 3 in den beiden anderen Hauptfächern

c)    1x Note 3 in einem Hauptfach, wenn die Gesamtleistung in allen Fächern mindestens 3,0 beträgt.

Eine Note 5 in einem Nebenfach kann ausgeglichen werden durch:

a)    1x Note 2 in einem anderen Fach

b)    2x Note 3 in anderen Fächern.

Eine 6 oder 2x Note 5 in den Hauptfächern können nicht ausgeglichen werden.

Eine Note 6 in Nebenfächern kann durch eine Note 1 oder 2x Note 2 oder 3x Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden. (§ 60 Abs. 1-4 VO Bildungsgänge)

Nicht ausgeglichen werden können 1x Note 5 in einem Hauptfach und eine  Note 6 in einem weiteren Fach oder 3x Note 5. Zum Ausgleich können nur Fächer herangezogen werden, die in Klasse 10 unterrichtet wurden. (§ 61 Abs. 1 VO Bildungsgänge).

 

Qualifizierender Realschulabschluss nach Klasse 10: (Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums)

  1. Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdssprache und einer Naturwissenschaft besser 3,0
  2. sowie Durchschnitt der übrigen Fächer besser 3,0