Abschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Für maximal 3x Note 5 oder 6 – Ausgleich mit mindestens je einer Note 3, falls die Fächer Deutsch oder Mathematik davon betroffen sind, sonst 5x Note 5 oder 6 – Ausgleich mit mindestens je Note 3 in einem anderen Fach
(§ 55 Abs. 1 VO Bildungsgänge)
Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 9: (Voraussetzung zum Erwerb des Realschulabschlusses)
- Teilnahme an der schriftlichen Englischprüfung
- Durchschnitt der Gesamtleistung mindestens 3,0
Falls mit der Englischprüfung die Gesamtnote 3,0 nicht erreicht wird (§ 54 Abs. 3 VO Bildungsgänge), ist nur der Hauptschulabschluss möglich.
Mittlerer Abschluss nach Klasse 10:
Bei einer Note 5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch ist ein Ausgleich möglich mit:
a) 1x 2 in einem Hauptfach
b) 2x Note 3 in den beiden anderen Hauptfächern
c) 1x Note 3 in einem Hauptfach, wenn die Gesamtleistung in allen Fächern mindestens 3,0 beträgt.
Eine Note 5 in einem Nebenfach kann ausgeglichen werden durch:
a) 1x Note 2 in einem anderen Fach
b) 2x Note 3 in anderen Fächern.
Eine 6 oder 2x Note 5 in den Hauptfächern können nicht ausgeglichen werden.
Eine Note 6 in Nebenfächern kann durch eine Note 1 oder 2x Note 2 oder 3x Note 3 in anderen Fächern ausgeglichen werden. (§ 60 Abs. 1-4 VO Bildungsgänge)
Nicht ausgeglichen werden können 1x Note 5 in einem Hauptfach und eine Note 6 in einem weiteren Fach oder 3x Note 5. Zum Ausgleich können nur Fächer herangezogen werden, die in Klasse 10 unterrichtet wurden. (§ 61 Abs. 1 VO Bildungsgänge).
Qualifizierender Realschulabschluss nach Klasse 10: (Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen Gymnasiums)
- Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdssprache und einer Naturwissenschaft besser 3,0
- sowie Durchschnitt der übrigen Fächer besser 3,0

